Pullach im Isartal (amtlich: Pullach i. Isartal) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82049
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Pullach im Isartal, Rathausplatz 1, 82049 Pullach im Isartal
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Finanzamt München I, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Gemeinde Pullach im Isartal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Genehmigung der Vorplanung für den Neubau der Jugendfreizeitstätte, einschließlich Räumen für die Gemeinde und den Sportverein Pullach, mit Baukosten von 11,3 Mio. € und Fertigstellung bis April 2027.
- Planung für den Ausbau der Flur- und Forststraße zwischen der Wolfratshauser und Seitnerstraße, mit Kosten von 666.000 € und Beauftragung des Planungsbüros Steinbacher-Consult.
- Diskussionen um den Isartrail, wo alternative Teilstrecken vorgeschlagen wurden, aber abgelehnt wurden, da sie das bestehende Trail-Konzept verändern würden.
- Keine neuen Bebauungspläne spezifisch für das Grundstück in der Kreuzeckstraße oder Heilmannstraße in den neuesten Nachrichten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.