Pullach im Isartal (amtlich: Pullach i. Isartal) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82049
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Pullach im Isartal, Rathausplatz 1, 82049 Pullach im Isartal
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Finanzamt München I, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Gemeinde Pullach im Isartal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Genehmigung der Vorplanung für den Neubau der Jugendfreizeitstätte, einschließlich Räumen für die Gemeinde und den Sportverein Pullach, mit Baukosten von 11,3 Mio. € und Fertigstellung bis April 2027.
- Planung für den Ausbau der Flur- und Forststraße zwischen der Wolfratshauser und Seitnerstraße, mit Kosten von 666.000 € und Beauftragung des Planungsbüros Steinbacher-Consult.
- Diskussionen um den Isartrail, wo alternative Teilstrecken vorgeschlagen wurden, aber abgelehnt wurden, da sie das bestehende Trail-Konzept verändern würden.
- Keine neuen Bebauungspläne spezifisch für das Grundstück in der Kreuzeckstraße oder Heilmannstraße in den neuesten Nachrichten.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.