Die östliche Gemeindegrenze wird von der Isar markiert, an deren linkem Ufer Pullach liegt. Pullach im Isartal (amtlich: Pullach i
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82049
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Pullach im Isartal, Rathausplatz 1, 82049 Pullach im Isartal
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Finanzamt München I, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Genehmigung der Vorplanung für den Neubau der Jugendfreizeitstätte, einschließlich Räumen für die Gemeinde und den Sportverein Pullach, mit Baukosten von 11,3 Mio. € und Fertigstellung bis April 2027.
- Planung für den Ausbau der Flur- und Forststraße zwischen der Wolfratshauser und Seitnerstraße, mit Kosten von 666.000 € und Beauftragung des Planungsbüros Steinbacher-Consult.
- Diskussionen um den Isartrail, wo alternative Teilstrecken vorgeschlagen wurden, aber abgelehnt wurden, da sie das bestehende Trail-Konzept verändern würden.
- Keine neuen Bebauungspläne spezifisch für das Grundstück in der Kreuzeckstraße oder Heilmannstraße in den neuesten Nachrichten.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.